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das ist mir bekannt, aber gilt da nicht seit diesem Jahr das man alles tracken und in der Steuererklärung angeben muss oder greift das dann auch erst sobald die freigrenze überschritten wurde?
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Vor 1 Stunde
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 1 Stunde von striffi.)
sogesehen musst du das angeben sonstige einkünfte hier ein auszug
Steuererklärung: Gewinne aus dem Verkauf von Krypto bleiben nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Innerhalb eines Jahres sind Gewinne bis zu einer Freigrenze (derzeit 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte) steuerfrei, müssen aber in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) angegeben werden.
das generelle tracken also ausführlich müssen börsen/betriebe /gewerbe machen als privatperson reicht die eintraging sonstige einkünfte vorerst. aber notier die sicherheitshalber alles da reicht ein textdokument auf dem pc wo drinn steht:
Betrag Crypto Umrechnung Euro (zum zeitpunkt des eintreffens) walletadresse und txid da hast du soweit alles. falls die ausführlich fragen wollen hast du jederzeit alle nachweise soeine anfrage von denen kann auch nach 2 jahren kommen (erfahrungsgemäß)
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shimly.multifaucet.eu
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Die Frage stellt sich ja nicht erst seit Solana.. Auch Shimly müsst ihr (wenn ihr es korrekt machen wollt) als Einkünfte angeben. Da das alles über meinen Steuerberater läuft müss ich auch für jeden Verkauf von RBC, Shimly, SBP eine Rechnung schreiben und dafür Umsatzsteuer im Monat des Verkaufs und im Jahresabschluß Einkommensteuer löhnen..