17.03.2026, 16:55
Haltefrist: Kryptowährungen im Privatvermögen sind nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr weiterhin steuerfrei.
Freigrenze: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegt bei 1.000 € pro Jahr.
Staking/Lending: Erträge aus Staking sind bis zu einer Freigrenze von 256 € pro Jahr steuerfrei.
Freigrenze: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegt bei 1.000 € pro Jahr.
Staking/Lending: Erträge aus Staking sind bis zu einer Freigrenze von 256 € pro Jahr steuerfrei.

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